DGUV INFORMATION 208-005 : 2010
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The latest, up-to-date edition.
Vorbemerkung
1 Begriffsbestimmungen
2 Gefährdungen und Unfallgeschehen
2.1 Gefährdungsbeurteilung
2.2 Unfallursachen
3 Schutzmassnahmen - Grundlagen
3.1 Allgemeines
3.2 Stufenabmessungen
3.3 Geländer
3.4 Handläufe
3.5 Wahrnehmung, Beleuchtung
4 Treppen - Sonderbauformen
4.1 Wendeltreppen
4.2 Spindeltreppen
4.3 Steiltreppen (Hilfstreppen)
4.4 Treppen als ortsfeste Zugänge zu maschinellen
Anlagen
4.5 Treppen mit geringem Steigungsverhältnis
(Stufenrampen)
4.6 Treppen, Ausstiege und Notausgänge in
Arbeitsgruben und Unterfluranlagen
5 Folgerungen für die Treppenbenutzung
und -unterhaltung
Anhang: Vorschriften und Regeln
Diese Information gibt Hinweise für die sicherheitsgerechte Gestaltung und Instandhaltung von Treppen. Bereiche mit besonderen Benutzungsbedingungen oder mit einem Benutzerkreis, für den besondere Gestaltungsanforderungen gelten müssen, sind hierin nicht berücksichtigt. In solchen Bereichen wie beispielsweise Baustellen, Schulen oder Kindergärten (siehe Anhang) oder für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten sind weitergehende Regelungen zu beachten.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 26.19 - Bisher GUV 26.19. (03/2004) Formerly designated as GUV-I 561. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |
| DGUV REGEL 110-003 : 2007 | |
| DIN 18065:2015-03 | STAIRS IN BUILDINGS - TERMINOLOGY, MEASURING RULES, MAIN DIMENSIONS |