DGUV INFORMATION 210-001 : 2012
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SICHERE BEFOERDERUNG VON FLUESSIGGASFLASCHEN UND DRUCKGASPACKUNGEN MIT FAHRZEUGEN AUF DER STRASSE
09-11-2012
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
4 Anzuwendende Vorschriften und Regelungen
5 Freistellungen von Vorschriften des Europäische
Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher
Güter auf der Strasse (ADR)
6 Beförderungen von Flüssiggas in Druckgaspackungen
und Einwegkartuschen
7 Anzuwendende Vorschriften für Beförderungen unter
dem ADR
Anhang 1 - Tabellarische Übersicht der Anforderungen
aus Vorschriften
Anhang 2 - Beispiel für ein Beförderungspapier gemäss
Abschnitt 5.4.1 ADR
Anhang 3 - Ausnahme 18 (S) Beförderungspapier (Auszug
aus GGAV)
Anhang 4 - Muster Schriftliche Weisung (ADR 5.4.3.4)
Anhang 5 - Vorschriften, Regeln, Informationen
Diese Information behandelt die Beförderung von Flüssiggasflaschen, Druckgaspackungen und Kartuschen mit Flüssiggas auf der Strasse und richtet sich an Unternehmer und Versicherte von Betrieben, die diese Beförderungen durchführen.
| DevelopmentNote |
Formerly designated as GUV-I 590. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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