DGUV INFORMATION 214-045 : 2008
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MOTORSAEGENEINSATZ AN BAEUMEN UND IN DER BAUMKRONE IN KOMBINATION MIT DER SEILKLETTERTECHNIK
12-01-2013
1 Zweck der GUV-Information
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Arbeitgerüste
2.2 Arbeitskörbe
2.3 Durchtrennschutz
2.4 Fachkundiger
2.5 Fallbereich
2.6 Hubarbeitsbühne
2.7 Mechanische Leitern
2.8 Notrufeinrichtungen
2.9 Sachkundiger
2.10 Seilklettertechnik
3 Anforderungen an die ausführende Person
4 Organisation und Kontrolle des Einsatzes
5 Unterweisung
6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
6.1 PSA gegen Absturz
6.2 PSA für die Arbeit mit der Motorsäge
6.3 Aufbewahrung, Wartung und Materialkontrolle
7 Ausbildung
8 Arbeitsdurchführung
Anhang 1: Muster-Ausbildungsplan
Anhang 2: Muster-Unterweisung
Anhang 3: Vorschriften und Regeln
Die GUV-Information erläutert die UVV 'Forsten' (GUV-V C 51, bisher GUV 1.13) bezüglich der erforderlichen Massnahmen zur Kletter- und Sicherungstechnik beim Besteigen von Bäumen in Verbindung mit Arbeiten an Bäumen oder in deren Kronen unter Einsatz geeigneter leichter Motorsägen (Motorsägeneinsatz in Kombination mit der Seilklettertechnik = MKS). Die Seilklettertechnik dient dem Besteigen von Bäumen im Stamm- und Kronenbereich und zur Personensicherung während der Arbeit dort, wo - Hubarbeitsbühnen - Arbeitskörbe - mechanische Leitern mit umwehrter Plattform - und Gerüste nicht geeignet eingesetzt werden können.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 23.6 - Bisher GUV 23.6. (03/2004) Formerly designated as GUV-I 8525. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |