DGUV INFORMATION 215-312 : 2014
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SICHERHEIT BEI VERANSTALTUNGEN UND PRODUKTIONEN - PYROTECHNIK, NEBEL UND ANDERE SZENISCHE EFFEKTE
12-01-2013
1 Vorbemerkung
2 Begriffe
3 Allgemeine Massnahmen zur Gewährleistung
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
4 Feuergefährliche Vorgänge
5 Pyrotechnik
6 Atmosphärische Effekte
7 Sonstige szenische Vorgänge und Effekte
Anhang 1 - Der Weg zum sicheren szenischen Effekt
Anhang 2 - Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für
einen szenischen Effekt
Anhang 3 - Gefährdungen und daraus abzuleitende Massnahmen
bei szenischen Effekten
Anhang 4 - Beispiel einer Betriebsanweisung
Anhang 5 - Klassifizierung des Brandverhaltens von
Bauprodukten
Anhang 6 - Grundlehrgang für den Umgang mit pyrotechnischen
Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern
und vergleichbaren Einrichtungen
Anhang 7 - Kennzeichnung pyrotechnischer Gegenstände
Anhang 8 - Aufbewahrung kleiner Mengen gemäss Anlage 6 und 7
zum Anhang der 2. SprengV
Anhang 9 - Beförderung geäfährlicher Güter der Klasse 1
(explosionsgefährliche Stoffe und Gegenstände) auf
Grundlage von gefahrgutrechtlichen Freistellungen
und Ausnahmen
Anhang 10 - Vorschriften und Regeln
Bildnachweise
Die hier vorliegende Information stellt einschlägige Rechtsnormen und Empfehlungen zusammen, die dem Schutz der Mitwirkenden sowie der Zuschauer und Zuschauerinnen dienen.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 26.22 - Bisher GUV 26.22. (03/2004) Formerly designated as GUV-I 812. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |
| DGUV INFORMATION 215-310 : 2016 | SICHERHEIT BEI VERANSTALTUNGEN UND PRODUKTIONEN - LEITFADEN FUER THEATER, FILM, HOERFUNK, FERNSEHEN, KONZERTE, SHOWS, EVENTS, MESSEN UND AUSSTELLUNGE |