DGUV INFORMATION 215-320 : 2007
Current
The latest, up-to-date edition.
FLIEGEN VON PERSONEN BEI SZENISCHEN DARSTELLUNGEN - FLUGWERKE SICHER BEREITSTELLEN UND BENUTZEN
12-01-2013
Vorbemerkung
1 An wen richtet sich diese Informationsschrift?
2 Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der
Flugwerke bereitstellt?
3 Wie lassen sich diese Erfordernisse erfüllen?
3.1 Tragwerk
3.2 Maschinentechnik
3.3 Ausrüstung
3.3.1 Tragmittel
3.3.2 Anschlagmittel
3.3.3 Personenaufnahmemittel
3.3.3.1 Fluggeschirre/Flugkorsette/Gurtzeug
3.3.3.2 Sonstige Personenaufnahmemittel
4 Das Flugwerk wird für Probe und Vorstellung
bereitgestellt
5 Was ist vor Beginn des Fliegens zu berücksichtigen?
5.1 Auswahl der Personen
5.2 Anlegen des Gurtzeugs
5.3 Vorsorge für Not-/Gefahrenfälle
5.4 Probe
5.5 Fliegen im Rahmen der szenischen Nutzung
5.6 Besonderheiten bei der Benutzung von Handkonterzügen
6 Lagerung des Flugwerkes
7 Das Flugwerk bleibt durch Prüfungen sicher
7.1 Prüfung nach aussergewöhnlichen Ereignissen
7.2 Prüfung entsprechend Einsatzart und -häufigkeit
Anhang
1. Der Weg zum sicheren Flugwerk
2. Prüfprotokoll für Flugwerke zur szenischen Nutzung
3. Beispiel einer Aufbau-und Verwendungsanleitung
4. Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für Flugwerke
5. Vorschriften, Regeln und sonstige Literatur
Keine Zusammenfassung in der Norm vorhanden.
| DevelopmentNote |
Formerly designated as GUV-I 8636. (11/2014)
|
| DocumentType |
Standard
|
| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
|
| Status |
Current
|
| DGUV INFORMATION 215-310 : 2016 | SICHERHEIT BEI VERANSTALTUNGEN UND PRODUKTIONEN - LEITFADEN FUER THEATER, FILM, HOERFUNK, FERNSEHEN, KONZERTE, SHOWS, EVENTS, MESSEN UND AUSSTELLUNGE |