DGUV INFORMATION 215-321 : 2005
Current
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Bereitstellung
4 Benutzung
4.1 Grundsätze
4.2 Technische Schutzmassnahmen
4.3 Unterweisung und Betriebsanweisung
5 Prüfung
5.1 Grundsätze
5.2 Prüfung vor dem In-Verkehrbringen
5.3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
5.4 Ausserordentliche Prüfungen
5.5 Wiederkehrende Prüfung
5.6 Qualifikation von befähigten Personen
Anhang 1 Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung für
Versenkeinrichtungen
Anhang 2 Vorschriften, Regeln und sonstige Literatur
Diese Information erläutert die Anforderungen, die an die Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung zu stellen sind. Sie gilt für Versenkeinrichtungen, auf denen der Aufenthalt von Personen zulässig ist und mit denen Lasten sowie Personen gehoben oder abgesenkt werden dürfen. Insoweit erläutert diese Information insbesondere die Bestimmungen der Kapitel 8, 10, 25 und 26 sowie 32, 33, 34 und 35 der Vorschrift der Unfallversicherungsträger 'Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung' (GUV-V C 1 bzw. BGV C 1).
| DevelopmentNote |
Formerly designated as GUV-I 8629. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| DGUV INFORMATION 215-310 : 2016 | SICHERHEIT BEI VERANSTALTUNGEN UND PRODUKTIONEN - LEITFADEN FUER THEATER, FILM, HOERFUNK, FERNSEHEN, KONZERTE, SHOWS, EVENTS, MESSEN UND AUSSTELLUNGE |