DGUV REGEL 102-001 : 2008
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REGELN FUER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI TAETIGKEITEN MIT BIOLOGISCHEN ARBEITSSTOFFEN IM UNTERRICHT
12-01-2013
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Pflichten der Schulleiter und Lehrkräfte
4 Gefährdungsbeurteilung
4.1 Allgemeine Grundsätze
4.2 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
und Aufnahmewege
4.3 Ermitteln der Gefährdungen durch biologische
Arbeitsstoffe, Informationsbeschaffung
5 Schutzmassnahmen
5.1 Allgemeine Grundsätze
5.2 Schutzmassnahmen der Schutzstufe 1
5.3 Schutzmassnahmen der Schutzstufe 2
Anhang
Anhang I: Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung nach
BioStoffV
Anhang II: Praktische Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung
bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten
Anhang III: Sammlung praktischer Versuche mit biologischen
Arbeitsstoffen im Unterricht
Anhang IV: Musterbetriebsanweisungen
Anhang V: Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Anhang VI: Hilfreiche Internetadressen
Anhang VII: Schülerlabore - Praktische Versuche mit biologischen
Arbeitsstoffen
AnhangVIII: Literaturangaben
Die 'Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht' (GUV-SR 2006) finden Anwendung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen einschliesslich der gymnasialen Oberstufe sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen im dualen System.
| DevelopmentNote |
Formerly designated as GUV-SR 2006. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| DIN EN 12469:2000-09 | BIOTECHNOLOGY - PERFORMANCE CRITERIA FOR MICROBIOLOGICAL SAFETY CABINETS |