DGUV REGEL 103-004 : 2007
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SICHERHEITSREGELN FUER ARBEITEN IN UMSCHLOSSENEN RAEUMEN VON ABWASSERTECHNISCHEN ANLAGEN
12-01-2013
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Anforderungen
4 Persönliche Anforderungen, Unterweisung, Organisation
4.1 Beschäftigungsbeschränkung
4.2 Aufsicht Führender
4.3 Unterweisung
4.4 Persönliche Schutzausrüstungen
4.5 Hygienemassnahmen
5 Betrieb
5.1 Vorbereitende Massnahmen
5.2 Ermittlung von Gefahren durch Stoffe
5.3 Ermittlung von Einrichtungen
5.4 Schutzmassnahmen gegen Absturz und gegen Gefahren
durch Stoffe
5.5 Schutzmassnahmen gegen Gefahren durch elektrischen Strom
5.6 Schutzmassnahmen gegen Gefahren durch Einrichtungen
5.7 Schutzmassnahmen beim Einsteigen und Arbeiten in
umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen
5.8 Rettungsausrüstung
6 Massnahmen zur Rettung und Ersten Hilfe
7 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1: Übersicht der Vorsorge- und Rettungsmassnahmen beim
Einsteigen in umschlossene Räume von abwassertechnischen
Anlagen
Anhang 2: Beispiele von Bereichen mit besonderen Gefahren
Anhang 3: Muster für vorbereitende Massnahmen nach Abschnitt
Anhang 4: Vorschriften und Regeln
Diese Sicherheitsregeln sind anzuwenden bei Arbeiten in umschlossenen Räumen vonabwassertechnischen Anlagen, deren Betreten oder Befahren mit Gefahren durch Absturz oder mit Gefahren durch Stoffe verbunden ist.Sie sind auch anzuwenden auf den Umgang mit Einrichtungen bei diesen Arbeiten.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 17.6 - Bisher GUV 17.6 (03/2004) Formerly designated as GUV-R 126. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |