DGUV VORSCHRIFT 81 : 2002
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I Geltungsbereich
1 Geltungsbereich
II Begriffsbestimmungen
2 Begriffsbestimmungen
III Allgemeine Ausführungs- und Gestaltungsgrundsätze
3 Allgemeine Anforderungen
4 Auftragsvergabe
5 Böden
6 Wände, Stützen
7 Verglasungen und lichtdurchlässige Flächen
8 Umwehrungen
9 Treppen, Rampen
10 Türen, Fenster
11 Einrichtungsgegenstände
12 Beleuchtung mit künstlichem Licht
Aussenanlagen - Zusätzliche Anforderungen
13 Verkehrsgefährdungen
14 Einrichtungen und Anlagen im Freien
15 Spielplatzgeräte
16 Haltestellen für Busse
Sportstätten - Zusätzliche Anforderungen
17 Sportstättenbau
18 Hallenstirnwände
19 Geräteraumtore
20 Wasch-, Dusch- und Umkleideräume
Fachräume für naturwissenschaftlichen
Unterricht, Werk-/Technikunterricht und vergleichbar
ausgestattete Räume - Zusätzliche Anforderungen
21 Unbefugtes Betreten, Rettungswege
22 Elektrische Anlagen und Gasversorgung
23 Fussböden in Fachräumen
24 Materialtransport
25 Arbeitsplätze in Fachräumen
26 Gefahrstoffe
27 Unbefugte Benutzung von Maschinen und Geräten
Erste Hilfe
28 Erste Hilfe
IV Übergangsregelungen
29 Übergangsregelungen
V In-Kraft-Treten
30 In-Kraft-Treten
Anhang 1: Bezugsquellenverzeichnis
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die schülergerechte Gestaltung von baulichen Anlagen und Einrichtungen allgemein bildender Schulen, die Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäss zugänglich sind. Sie gilt ferner für vergleichbare bauliche Anlagen und Einrichtungen von beruflichen Schulen.
| DevelopmentNote |
Old number GUV 6.3 - Bisher GUV 6.3. (03/2004) Formerly designated as GUV-V S1. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |