GUV 19.7 : 1992
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RICHTLINIEN FUER DIE VERMEIDUNG VON ZUENDGEFAHREN INFOLGE ELEKTROSTATISCHER AUFLADUNGEN - RICHTLINIEN 'STATISCHE ELEKTRIZITAET'
12-01-2013
01-10-2002
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Elektrostatische Aufladungen
2.2 Gefährliche Aufladung
2.3 Spezifischer elektrischer Widerstand
2.4 Elektrische Leitfähigkeit
2.5 Leitfähige Stoffe
2.6 Nichtleitfähige Stoffe
2.7 Oberflächenwiderstand
2.8 Ableitwiderstand
2.9 Elektrostatisch geerdet
2.10 Isoliert
2.11 Aufladbar
2.12 Nicht aufladbar
2.13 Zonen
3 Elektrostatische Aufladungen
3.1 Aufladungsvorgang
3.2 Beurteilung der Aufladbarkeit
3.2.1 Feste Stoffe
3.2.2 Flüssige Stoffe
3.2.3 Nebel und Stäube
4 Entladungen statischer Elektrizität
4.1 Auftreten von Entladungen
4.2 Formen zündfähiger Entladungen
4.2.1 Funkenentladungen
4.2.2 Büschelentladungen
4.2.3 Gleitstielbüschelentladungen
5 Entzündbarkeit explosionsfähiger Atmosphäre
6 Allgemeine Schutzmassnahmen
6.1 Umfang der Schutzmassnahmen
6.2 Konstruktive Massnahmen
6.3 Erdung
6.3.1 Erdung leitfähiger Gegenstände
6.3.2 Verbindung nichtleitfähiger Gegenstände mit Erde
6.4 Ableitwiderstand von Fussböden
6.5 Aufladung von Personen
6.5.1 Leitfähige Fussbekleidung
6.5.2 Kleidung
6.5.3 Schutzhandschuhe
7 Schutzmassnahmen in besonderen Fällen
7.1 Gegenstände aus aufladbaren nichtleitfähigen festen
Stoffen
7.1.1 Allgemeines
7.1.2 Behälter aus nichtleitfähigen oder aufladbaren
Stoffen, leitfähige Behälter mit nichtleitfähiger
Beschichtung
7.1.3 Glasapparaturen
7.1.4 Fördergurte
7.1.5 Antriebsriemen
7.1.6 Kabel und Leitungen
7.2 Aufladbare Flüssigkeiten
7.2.1 Aufladungsvorgang
7.2.2 Zündgefahren
7.2.3 Allgemeine Schutzmassnahmen
7.2.4 Schutzmassnahmen beim Füllen und Entleeren von
leitfähigen Behältern und Tanks
7.2.5 Reinigen von Tanks mit Flüssigkeitsstrahlern
7.3 Feststoffteilchen, Stäube, Nebel und Gase
7.3.1 Feststoffteilchen und Staub
7.3.2 Gase und Nebel
7.3.3 Spritzlackieren
7.4 Sonstiges
7.4.1 Explosionsgefährliche Stoffe
7.4.2 Medizinisch genutzte Räume
7.4.3 Tiefdruck (Flexodruck)
7.4.4 Chemischreinigung
7.4.5 Herstellen von Folien und Filmen, sowie
Beschichten bzw. Lackieren von Folien und
Geweben mit brennbaren Lösungsmitteln
7.4.6 Lösen von aufladbaren Materialien (Pulver,
Granulat und Filmabfälle) in brennbare
Lösemitteln
Anhang 1: Diagramm zur Veranschaulichung der Begriffe
leitfähig - nicht leitfähig
aufladbar - nicht aufladbar
Anhang 2: Leitfähigkeit und Dielektrizitätszahl von
Flüssigkeiten
Anhang 3: Mindestzündenergie
Tabelle 1 Mindestzündenergie brennbarer Gase
und Dämpfe
Tabelle 2 Mindestzündenergie von Staub-Luft-Gemischen
und von Staubablagerungen
Anhang 4: Tabelle 1 Widerstand von Fussbodenbelägen
Tabelle 2 Durchgangswiderstände von Strümpfen
Anhang 5: Behälter aus leitfähigen und nichtleitfähigen
Werkstoffen, für Flüssigkeiten im
explosionsgefährdeten Bereich Zone 1
Diese Richtlinien finden Anwendung für die Beurteilung und die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen in explosionsgefährdeten Bereichen und beim Umgang mit explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen. Sie lassen sich sinngemäss auch anwenden für die Beurteilung und die Vermeidung von Zündgefahren unter anderen als atmosphärischen Bedingungen (erhöhter Druck, erhöhte Temperatur) oder mit anderem Reaktionspartner als Luft sowie in anderen reaktionsfähigen Systemen (z.B.chemisch instabile Stoffe wie Peroxide, Ethylenoxid).
| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Superseded
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| SupersededBy |