GUV 27.10 : 2003
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GUV-REGEL BENUTZUNG VON PERSOENLICHEN SCHUTZAUSRUESTUNGEN IM RETTUNGSDIENST
12-01-2013
01-10-2002
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Pflichten
2.1 Grundsatz
2.2 Verantwortung
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Kostenübernahme
3 Allgemeines
3.1 Kriterien zur Auswahl
3.2 Sicherheitstechnische Anforderungen
an persönliche Schutzausrüstungen
4 Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
4.1 Kopfschutz
4.2 Schutzkleidung
4.3 Fussschutz
4.4 Schutzhandschuhe
5 Anhang
Dieses Merkblatt findet Anwendung auf die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen in Unternehmen, die Rettungsdienst, d.h. Notfallrettung und Krankentransport ausführen. Sie geben Auskunft über technische Einzelheiten und Einsatzbereiche verschiedener persönlicher Schutzausrüstungen. In diesem Merkblatt werden spezielle persönliche Schutzausrüstungen, die im Bereich der - Bergrettung, - Wasserrettung, - Schiffsrettung, - Luftrettung, - Rettung bei Unfällen mit Radioaktivität und chemischen Stoffen oder bei technischer Hilfeleistung Anwendung finden, nicht behandelt. Die hierfür in gesonderten Regelungen, z.B. in Dienstanweisungen, festgelegten Anforderungen bleiben von diesen Regeln unberührt.
| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Superseded
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| SupersededBy |