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GUV 6.1 : 1997

Superseded

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

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Published date

12-01-2013

Superseded date

01-10-2002

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I Allgemeines
     Kapitel 1 Geltungsbereich
     Kapitel 2 Begriffsbestimmungen
     Kapitel 3 Anzeigepflichten
II Gemeinsame Bestimmungen
     Kapitel 4 Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung
     Kapitel 5 Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben
     Kapitel 6 Standsicherheit und Tragfähigkeit
     Kapitel 7 Arbeitsplätze
               Kapitel 7a gestrichen
     Kapitel 8 Arbeitsplätze auf geneigten Flächen
     Kapitel 9 Arbeitsplätze am, auf und über dem Wasser
     Kapitel 10 Verkehrswege
     Kapitel 11 'Nicht begehbare' Bauteile
     Kapitel 12 Absturzsicherungen
                Kapitel 12a Öffnungen und Vertiefungen
     Kapitel 13 Schutz gegen herabfallende Gegenstände und
                Massen
     Kapitel 14 Abwerfen von Gegenständen und Massen
     Kapitel 15 Verkehrsgefahren
                Kapitel 15a Baustellenverkehr
     Kapitel 16 Bestehende Anlagen
III Zusätzliche Bestimmungen für Montagearbeiten
     Kapitel 17 Montageanweisung
     Kapitel 18 Transport, Lagerung, Einbau
     Kapitel 19 Zugänge für kurzzeitige Tätigkeiten
                Kapitel 19a gestrichen
IV Zusätzliche Bestimmungen für Abbrucharbeiten
     Kapitel 20 Untersuchung des baulichen Zustandes,
                Abbruchanweisung
     Kapitel 21 Absperren von Gefahrenbereichen
     Kapitel 22 Unterbrechung von Abbrucharbeiten
     Kapitel 23 Einreissarbeiten
     Kapitel 24 Abbrucharbeiten mit Baggern oder Ladern
     Kapitel 25 Unterhöhlen und Einschlitzen
     Kapitel 26 Kurzzeitige Tätigkeiten
V Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten mit heissen
     Massen
     Kapitel 27 Verarbeiten von heissen Massen
VI Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Baugruben
     und Gräben sowie an und vor Erd- und Felswänden
     Kapitel 28 Sicherungen gegen Abrutschen von Massen
     Kapitel 29 Maschineller Aushub im Hochschnitt
     Kapitel 30 Beräumen von Erd- und Felswänden
     Kapitel 31 Verkerswege an Gruben und Gräben
     Kapitel 32 Arbeitsraumbreiten
     Kapitel 33 Um- und Ausbau des Verbaues
     Kapitel 34 Neuartige Verbaugeräte
VII Zusätzliche Bestimmungen für Bauarbeiten unter Tage
     Kapitel 35 Beaufsichtigung und Belegung der Arbeitsplätze
     Kapitel 36 Sicherung von Verkehrswegen
                Kapitel 36a Personenbeförderung
     Kapitel 37 Sicherung gegen Hereinbrechen des Gebirges
     Kapitel 38 Verständigung
     Kapitel 39 Beleuchtung
     Kapitel 40 Belüftung
                Kapitel 40a Belüftung bei Arbeiten in Druckluft
     Kapitel 41 Verbrennungskraftmaschinen
     Kapitel 42 Mindestlichtmasse
     Kapitel 43 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
     Kapitel 44 Einrichtungen zur Befahrung, Arbeitsbühnen
                in Schächten
     Kapitel 45 Förderung in Schächten
                Kapitel 45a Gasaustritte
                Kapitel 45b Flucht- und Rettungsplan
     Kapitel 46 Arbeiten nach Fertigstellung des Rohbaues
VIII Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Bohrungen
     Kapitel 47 Beaufsichtigung und Belegung der Arbeitsplätze
     Kapitel 48 Sicherung des Bohrlochrandes
     Kapitel 49 Sicherungsposten
     Kapitel 50 Beleuchtung
     Kapitel 51 Belüftung
     Kapitel 52 Verbrennungskraftmaschinen
     Kapitel 53 Mindestlichtmasse
     Kapitel 54 Sicherung gegen Hereinbrechen des Gebirges
     Kapitel 55 gestrichen
     Kapitel 56 gestrichen
     Kapitel 57 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
     Kapitel 58 Schweiss-, Schneid- und verwandte Arbeiten
     Kapitel 59 Verwendung von Flüssiggas
     Kapitel 60 Unregelmässigkeiten
IX Zusätzliche Bestimmungen für Arbeiten in Rohrleitungen
     A Gemeinsame Bestimmungen
     Kapitel 61 Vorbereitende Massnahmen
     Kapitel 62 Sicherungsposten
     Kapitel 63 Beleuchtung
     Kapitel 64 Belüftung
     Kapitel 65 Verbrennungskraftmaschinen
     Kapitel 66 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
     Kapitel 67 Schweissen, Schneiden und verwandte Verfahren
     Kapitel 68 Verwenden von Flüssiggas
     Kapitel 69 Unregelmässigkeiten
     B Ergänzende Bestimmungen für Rohrleitungen mit einem
       Lichtmass bis 800 mm
     Kapitel 70 Beschäftigungsbeschränkung
     Kapitel 71 Aufsicht
     Kapitel 72 Arbeitsplätze und Verkehrswege
     Kapitel 73 Rohrleitungen mit einem Lichtmass unter 600 mm
X Ordnungswidrigkeiten
     Kapitel 74 Ordnungswidrigkeiten
XI Inkrafttreten
     Kapitel 75 Inkrafttreten
Stichwortverzeichnis
Anhang 1: Bezugsquellenverzeichnis
Anhang 2: Anzeige zum Betrieb von hochziehbaren
          Personenaufnahmemitteln
Anhang 3: DIN 4123 'Gebäudesicherung im Bereich von
          Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen'
Anhang 4: DIN 4124 'Baugruben und Gräben'

kapitel 1. (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Bauarbeiten. (2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für - Arbeiten an fliegenden Bauten, - Herstellung, Instandhaltung und das Abwracken von Wasserfahrzeugen und schwimmenden Anlagen, - Anlage und Betrieb von Steinbrüchen über Tage, Gräbereien und Hal-denabtragungen, - das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen und Masten. Zu kapitel 1 Abs. 2: Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und in der Regel auch dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Behelfsbauten auf Baustellen (z.B. Gerüste, Winterbauhallen, Baracken) gehören nicht zu den fliegenden Bauten. Bei Bauarbeiten an Gasleitungen, bei denen mit einer Gefährdung der Beschäftigten durch Gase zu rechnen ist, sind zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu treffen; siehe auch UVV 'Arbeiten an Gasleitungen' (VBG 50). Für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen und Masten gilt die UVV 'Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen' (GUV 2.11).

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded
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