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GUV-R 2113 : 2007

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

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SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI TAETIGKEITEN DER ABFALLWIRTSCHAFT - TEIL 1: SAMMLUNG UND TRANSPORT VON ABFALL

Published date

12-01-2013

Superseded date

01-12-2009

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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Betrieb
  3.1 Gemeinsame Bestimmungen
      3.1.1 Gefährdungsbeurteilung
      3.1.2 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung
      3.1.3 Erste Hilfe bei Verletzungen
      3.1.4 Unterweisung
      3.1.5 Persönliche Schutzausrüstung
      3.1.6 Hygienemassnahmen, Hautschutzplan
      3.1.7 Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln
      3.1.8 Immunisierung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
      3.1.9 Einrichtungen zur Rettung von Personen
      3.1.10 Bestimmungsgemässe Verwendung
  3.2 Besondere Bestimmungen für Erfassung, Sammlung und
      Transport von Abfall
      3.2.1 Bereitstellen,Abholen und Sammeln von Abfällen
      3.2.2 Schutzmassnahmen bei der Kontrolle der Abfallart
      3.2.3 Verhalten der Versicherten bei Sammlung und Transport
      3.2.4 Mitfahrt von Versicherten auf Standplätzen
      3.2.5 Rückwärtsfahren
      3.2.6 Entladen von Abfallsammelfahrzeugen
4 Prüfungen
  4.1 Allgemeine Prüfungen
  4.2 Prüfung und Kontrolle vor Benutzung
Anhang 1: Anforderungen an den Altbestand von Maschinen und
          Anlagen zur Sammlung und zum Transport von Abfall
          1. Maschinen und Anlagen zur Sammlung und zum
             Transport von Abfall
          2. Kennzeichnung
          3. Abfallsammelfahrzeuge
          4. Verständigungsmöglichkeit
          5. Not-Befehlseinrichtungen
          6. Entladestellen
          7. Absturzsicherungen an Entladestellen
          8. Schutz gegen Verpuffungen oder Explosionen
             in Abfallzerkleinerungsanlagen
          9. Schutz gegen Nachlauf an Abfallzerkleinerungsanlagen
Anhang 2: Übersicht der Handzeichen für Einweiser von Fahrzeugen
Anhang 3: Sicherheitsgerechtes Verhalten
          beim Rückwärtsfahren und Einweisen

Diese GUV-Regel findet Anwendung auf die Sammlung bzw.das Laden oder Umladenvon Siedlungsabfällen und Rückständen aus Abfallbehandlungsanlagen sowie deren Transport bis zur Übergabe. Sie gilt ebenfalls für den Betrieb der hierfür erforderlichen Betriebsanlagen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded
SupersededBy

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