GUV-V A5 : 1997
Withdrawn
A Withdrawn Standard is one, which is removed from sale, and its unique number can no longer be used. The Standard can be withdrawn and not replaced, or it can be withdrawn and replaced by a Standard with a different number.
12-01-2013
01-04-2005
I Geltungsbereich
1 Geltungsbereich
II Pflichten des Unternehmers
2 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
3 Meldeeinrichtungen und -massnahmen
4 Sanitätsräume
5 Erste-Hilfe-Material
6 Zahl der Ersthelfer
7 Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung
8 Anerkannte Stellen
9 Betriebssanitäter
10 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
11 Unterweisung
12 Kennzeichnung
13 Arbeitsunterbrechung
14 Ärztliche Versorgung
15 Rettungstransport
16 Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen
III Pflichten der Versicherten
17 Allgemeine Pflichten der Versicherten
18 Arbeitsunterbrechung
19 Ersthelfer
20 Meldepflicht
IV Ordnungswidrigkeiten
21 Ordnungswidrigkeiten
V Inkrafttreten
22 Inkrafttreten
Anlage zu kapitel 8:
Voraussetzungen der Anerkennung als Stelle für die
Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erste Hilfe und das Verhalten bei Unfällen. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für den Personenkreis nach kapitel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und für die Personen, die in den in diesen Vorschriften genannten Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind. Zu kapitel 1 Abs. 2: Für den Personenkreis nach kapitel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 8 SGB VII (Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten) treffen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand besondere Regelungen. Daneben gelten für den Bereich der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung die einschlägigen Regelungen der Bundesländer. Zu kapitel 1: Erste Hilfe kommt in Betracht bei Arbeitsunfällen im Betrieb, auf Baustellen, bei Montagearbeiten und bei Dienstfahrten, aber auch bei akuten Gesundheitsstörungen.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 0-3 - Bisher GUV 0-3 (03/2004)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Withdrawn
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| Supersedes |