GUV 10.10 : 1996
Superseded
REGELN FUER DIE AUSRUESTUNG VON ARBEITSSTAETTEN MIT FEUERLOESCHERN
01-12-2013
10-01-2002
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeine Anforderungen
4 Bauarten, Eignung und Anzahl der Feuerlöscher
4.1 Bauartzulassung
4.2 Eignung von Feuerlöschern
4.3 Feuerlöscherbauarten, Löschvermvgen und
Löschmitteleinheit
4.4 Brandgefährdung
4.5 Anzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher und deren
Aufstellung
4.6 Einsatz in staubexplosionsgefährdeten Bereichen
5 Betrieb
6 Prüfung
7 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1: Rechenbeispiele
Anhang 2: Feuerlöscher nach DIN 14 406
Anhang 3: Muster für eine Beschriftung
Anhang 4: Abschnitt 4.3 in Verbindung mit Abschnitt 4.2 der
vorhergehenden Ausgabe vom August 1979 der
bisherigen Sicherheitsregeln
Anhang 5: Vorschriften und Regeln
Diese Regeln finden Anwendung bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Diese Regeln finden keine Anwendung in Bereichen, die durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt sind. Dies sind z.B. - Anlagen,die der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) unterliegen, - Garagen,die den Garagenverordnungen der Länder unterliegen, - Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte mit Betriebserlaubnis. Hinweis: Nach der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung dürfen Halonlöscher nur noch mit Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden.
| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Superseded
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