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GUV 20.19 : 1995

Superseded

Superseded

Published date

01-12-2013

Superseded date

10-01-2002

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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Gefährdungsermittlung
4 Bewertung und Auswahl
  4.1 Allgemeines
  4.2 Bewertung
  4.3 Ausführungsbeispiele
  4.4 Materialien zur Herstellung von Schutzkleidung
  4.5 Ergonomische Anforderungen
  4.6 Kennzeichnung
5 Benutzung
  5.1 Allgemeines
  5.2 Tragedauer, Gesundheitsschutz
6 Betriebsanweisung, Unterweisung
  6.1 Betriebsanweisung
  6.2 Unterweisung
7 Ordnungsgemässer Zustand
  7.1 Prüfung
  7.2 Reinigung
  7.3 Aufbewahrung
  7.4 Reparatur
Anhang 1: Checkliste für die Spezifikation der persönlichen
          Schutzausrüstung
Anhang 2: Durch die Verwendung abzudeckende Risiken für
          Rumpf, Arme und Beine
Anhang 3: Risiken für den Träger durch die Schutzkleidung
Anhang 4: Vorschriften und Regeln

Diese Regeln finden Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Schutzkleidung zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, Erfasstwerden durch bewegte Teile, thermische Einwirkung, Nässe, Wind, Stäube, Gase, heisse Dämpfe, elektrische Energie, Flammen, Funken, feuerflüssige Massen, chemische Stoffe, Mikroorganismen, Gefährdung durch den Fahrzeug-Verkehr (Warnkleidung) und Kontamination mit radioaktiven Stoffen. Thermische Einwirkungen sind z.B. Kälte, Wärme. Chemische Stoffe sind z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Fette, Öle und feste Chemikalien.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded

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