GUV 23.6 : 2000
Superseded
MERKBLATT FUER DEN MOTORSAEGENEINSATZ AN BAEUMEN UND IN DER BAUMKRONE IN KOMBINATION MIT DER SEILKLETTERTECHNIK
01-12-2013
10-01-2002
1 Zweck des Merkblattes
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Arbeitgerüste
2.2 Arbeitskörbe
2.3 Durchtrennschutz
2.4 Fachkundiger
2.5 Fallbereich
2.6 Hubarbeitsbühne
2.7 Mechanische Leitern
2.8 Notrufeinrichtungen
2.9 Sachkundiger
2.10 Seilklettertechnik
3 Anforderungen an die ausführende Person
4 Organisation und Kontrolle des Einsatzes
5 Unterweisung
6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
6.1 PSA gegen Absturz
6.2 PSA für die Arbeit mit der Motorsäge
6.3 Aufbewahrung, Wartung und Materialkontrolle
7 Ausbildung
8 Arbeitsdurchführung
Anhang 1: Muster-Ausbildungsplan
Anhang 2: Muster-Unterweisung
Anhang 3: Vorschrigten und Regeln
Das Merkblatt erläutert die UVV 'Forsten' (GUV 1.13) bezüglich der erforderlichen Massnahmen zur Kletter- und Sicherungstechnik beim Besteigen von Bäumen in Verbindung mit Arbeiten an Bäumen oder in deren Kronen unter Einsatz geeigneter leichter Motorsägen (Motorsägeneinsatz in Kombination mit der Seilklettertechnik = MKS). Die Seilklettertechnik dient dem Besteigen von Bäumen im Stamm- und Kronenbereich und zur Personensicherung während der Arbeit dort, wo Hubarbeitsbühnen Arbeitskörbe mechanische Leitern mit umwehrter Plattform und Gerüste nicht geeignet eingesetzt werden können. Der Motorsägeneinsatz in Kombination mit der Seilklettertechnik in der Baumkrone stellt keinen Ersatz für derzeitige Standardarbeitsverfahren zur Fällung und Aufarbeitung von Bäumen dar.
| DocumentType |
Standard
|
| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
|
| Status |
Superseded
|