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GUV 29.19 : 2001

Superseded

Superseded

Published date

01-12-2013

Superseded date

10-01-2002

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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Pflichten des Unternehmers
  3.1 Allgemeines
  3.2 Ermittlungs- und Überwachungspflichten
      3.2.1 Allgemeines
      3.2.2 Gefährdungsermittlung
      3.2.3 Prüfung auf Ersatzverfahren und
            Ersatzstoffe
      3.2.4 Gefahrstoffverzeichnis
      3.2.5 Überwachungspflicht
  3.3 Schutzmassnahmen
      3.3.1 Allgemeines
      3.3.2 Technische und organisatorische
            Schutzmassnahmen
      3.3.3 Personenbezogene Schutzmassnahmen
      3.3.4 Hygienemassnahmen
  3.4 Information der Versicherten
      3.4.1 Betriebsanweisungen
      3.4.2 Unterweisungen
      3.4.3 Unterrichtung,Anhörung und Mitbestimmung
            der Versicherten in besonderen Fällen
  3.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
4 Pflichten der Versicherten
5 Mitverantwortung des Auftraggebers
Anhang 1 Beispiele für Gefahrstoffverzeichnisse
Anhang 2 Produkt-Code für Reinigungs- und Pflegemittel
Anhang 3 Umgangsregelungen für Reinigungs- und
         Pflegemittel
Anhang 4 Allgemeine Betriebsanweisung für Reinigungs-
         und Pflegemittel
Anhang 5 Vorschriften und Regeln

Diese Regeln finden Anwendung auf den Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln, die bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie deren Einrichtungen eingesetzt werden, einschliesslich Feuchtarbeiten. Hinsichtlich der Feuchtarbeiten siehe die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 531 'Gefährdung der Haut durch Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit)'.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded

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