DGUV REGEL 107-003 : 1999
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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
Allgemeiner Teil
3 Allgemeine Anforderungen
4 Pflichten des Unternehmers
4.1 Allgemeines
4.2 Ermittlungspflichten
4.2.1 Gefährdungsermittlung
4.2.2 Prüfung auf Ersatzverfahren und Ersatzstoffe
4.3 Fachliche Eignung
4.4 Gefahrstoffverzeichnis
4.5 Überwachungspflicht
4.6 Schutzmassnahmen
4.6.1 Allgemeines
4.6.2 Technische Schutzmassnahmen
4.6.3 Organisatorische Schutzmassnahmen
4.6.4 Persönliche Schutzausrüstungen
4.7 Information der Versicherten
4.7.1 Betriebsanweisungen
4.7.2 Unterweisungen
4.7.3 Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in
besonderen Fällen Umgangsregelungen bei einzelnen
Desinfektionsarbeiten
5 Scheuer-/Wischdesinfektion
5.1 Definition/Anwendungsbereich
5.2 Fachliche Eignung
5.3 Gesundheitsgefährdungen
5.3.1 Desinfektionsmittel
5.3.2 Infektionsgefahren
5.3.3 Physikalische Einwirkungen
5.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
5.5 Massnahmen
5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Ersatzverfahren
5.5.3 Technische Schutzmassnahmen
5.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
5.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
5.6 Betriebsanweisungen
5.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
6 Instrumentendesinfektion
6.1 Definition/Anwendungsbereich
6.2 Fachliche Eignung
6.3 Gesundheitsgefährdungen
6.3.1 Desinfektionsmittel
6.3.2 Thermische Einwirkungen
6.3.3 Infektionsgefahren
6.3.4 Brand-/Explosionsgefahren
6.3.5 Physikalische Einwirkungen
6.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
6.5 Massnahmen
6.5.1 Ersatzverfahren
6.5.2 Hygienemassnahmen
6.5.3 Technische Schutzmassnahmen
6.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
6.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
6.6 Betriebsanweisungen
6.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
7 Bettendesinfektion
7.1 Definition/Anwendungsbereich
7.2 Fachliche Eignung
7.3 Gesundheitsgefährdungen
7.3.1 Desinfektionsmittel
7.3.2 Thermische Einwirkungen
7.3.3 Physikalische Einwirkungen
7.4 Expositionen in der Luft am Arbeitsplatz
7.5 Massnahmen
7.5.1 Allgemeines
7.5.2 Hygienemassnahmen
7.5.3 Technische Schutzmassnahmen
7.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
7.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
7.6 Betriebsanweisungen
7.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
8 Desinfektion von Abfällen und Ausscheidungen
8.1 Definition/Anwendungsbereich
8.2 Fachliche Eignung
8.3 Gesundheitsgefährdungen
8.3.1 Allgemeines
8.3.2 Transport zur Desinfektionsanlage
8.3.3 Thermische Desinfektion
8.3.4 Chemische Ausscheidungs- und Abwasserdesinfektion
8.3.5 Verbrennung infektiöser Abfälle
8.4 Expositionen in der Luft am Arbeitsplatz
8.5 Massnahmen
8.5.1 Allgemeines
8.5.2 Technische Schutzmassnahmen
8.5.3 Persönliche Schutzausrüstungen
8.6 Betriebsanweisungen
8.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
9 Hände- und Hautdesinfektion
9.1 Definition/Anwendungsbereich
9.2 Fachliche Eignung
9.3 Gesundheitsgefährdungen
9.3.1 Desinfektionsmittel
9.3.2 Brand-/Explosionsgefahren
9.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
9.5 Massnahmen
9.5.1 Allgemeines
9.5.2 Ersatzverfahren
9.5.3 Hautschutz
9.5.4 Technische Schutzmassnahmen
9.5.5 Organisatorische Schutzmassnahmen
9.5.6 Persönliche Schutzausrüstungen
9.6 Betriebsanweisung/Unterweisung
9.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
10 Desinfektionsarbeiten in der Veterinärmedizin
10.1 Definition/Anwendungsbereich
10.2 Fachliche Eignung
10.3 Gesundheitsgefährdungen
10.3.1 Desinfektion mit Flüssigkeitsstrahlern
10.3.2 Desinfektion von Streumaterialien, Dung
und Futterresten
10.3.3 Desinfektion von Schuhen und Stiefeln
10.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
10.5 Massnahmen
10.5.1 Allgemeines
10.5.2 Technische Massnahmen
10.5.3 Organisatorische Massnahmen
10.5.4 Persönliche Schutzausrüstungen
10.6 Betriebsanweisungen
10.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Anhang 1: Gliederung eines Hygieneplanes
Anhang 2: Gliederung eines Desinfektionsplanes
Anhang 3: Checkliste zur Gefährdungsermittlung an
Desinfektionsplätzen
Anhang 4: Sicherheitstechnisch relevante Daten ausgewählter
Desinfektionsmittelwirkstoffe
Anhang 5: Vorschriften und Regeln
Diese Regeln finden Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Gesundheits dienst. Diese Regeln finden auch Anwendung auf Desinfektionsarbeiten in anderen Bereichen, bei denen Gesundheitsgefährdungen wie im Gesundheitsdienst auftreten, z.B.: - Krankentransporte, - Bestattungsunternehmen. Diese Regeln finden keine Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Rahmen der gewerblichen Produktion oder von Dienstleistungen ausserhalb des Gesundheitswesens, z.B.: - Nahrungs- und Arzneimittelproduktion, - Kosmetik- und Frisörhandwerk, - nichtmedizinische Fusspflege, - Tierhaltung.
| DevelopmentNote |
Old Number GUV 18.1 - Bisher GUV 18.1 (03/2004) Formerly designated as GUV-R 206. (11/2014)
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| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Current
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| Supersedes |