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GUV 18.1 : 1999

Superseded

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A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.

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REGELN FUER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DESINFEKTIONSARBEITEN IM GESUNDHEITSDIENST

Published date

12-01-2013

Superseded date

01-10-2002

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Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
Allgemeiner Teil
3 Allgemeine Anforderungen
4 Pflichten des Unternehmers
   4.1 Allgemeines
   4.2 Ermittlungspflichten
        4.2.1 Gefährdungsermittlung
        4.2.2 Prüfung auf Ersatzverfahren und Ersatzstoffe
   4.3 Fachliche Eignung
   4.4 Gefahrstoffverzeichnis
   4.5 Überwachungspflicht
   4.6 Schutzmassnahmen
        4.6.1 Allgemeines
        4.6.2 Technische Schutzmassnahmen
        4.6.3 Organisatorische Schutzmassnahmen
        4.6.4 Persönliche Schutzausrüstungen
   4.7 Information der Versicherten
        4.7.1 Betriebsanweisungen
        4.7.2 Unterweisungen
        4.7.3 Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
               in besonderen Fällen
Umgangsregelungen bei einzelnen Desinfektionsarbeiten
5 Scheuer-/Wischdesinfektion
   5.1 Definition /Anwendungsbereich
   5.2 Fachliche Eignung
   5.3 Gesundheitsgefährdungen
        5.3.1 Desinfektionsmittel
        5.3.2 Infektionsgefahren
        5.3.3 Physikalische Einwirkungen
   5.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
   5.5 Massnahmen
        5.5.1 Allgemeines
        5.5.2 Ersatzverfahren
        5.5.3 Technische Schutzmassnahmen
        5.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
        5.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
   5.6 Betriebsanweisungen
   5.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
6 Instrumentendesinfektion
   6.1 Definition/Anwendungsbereich
   6.2 Fachliche Eignung
   6.3 Gesundheitsgefährdungen
        6.3.1 Desinfektionsmittel
        6.3.2 Thermische Einwirkungen
        6.3.3 Infektionsgefahren
        6.3.4 Brand-/Explosionsgefahren
        6.3.5 Physikalische Einwirkungen
   6.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
   6.5 Massnahmen
        6.5.1 Ersatzverfahren
        6.5.2 Hygienemassnahmen
        6.5.3 Technische Schutzmassnahmen
        6.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
        6.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
   6.6 Betriebsanweisungen
   6.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
7 Bettendesinfektion
   7.1 Definition/Anwendungsbereich
   7.2 Fachliche Eignung
   7.3 Gesundheitsgefährdungen
        7.3.1 Desinfektionsmittel
        7.3.2 Thermische Einwirkungen
        7.3.3 Physikalische Einwirkungen
   7.4 Expositionen in der Luft am Arbeitsplatz
   7.5 Massnahmen
        7.5.1 Allgemeines
        7.5.2 Hygienemassnahmen
        7.5.3 Technische Schutzmassnahmen
        7.5.4 Organisatorische Schutzmassnahmen
        7.5.5 Persönliche Schutzausrüstungen
   7.6 Betriebsanweisungen
   7.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
8 Desinfektion von Abfällen und Ausscheidungen
   8.1 Definition/Anwendungsbereich
   8.2 Fachliche Eignung
   8.3 Gesundheitsgefährdungen
        8.3.1 Allgemeines
        8.3.2 Transport zur Desinfektionsanlage
        8.3.3 Thermische Desinfektion
        8.3.4 Chemische Ausscheidungs- und Abwasserdesinfektion
        8.3.5 Verbrennung infektiöser Abfälle
   8.4 Expositionen in der Luft am Arbeitsplatz
   8.5 Massnahmen
        8.5.1 Allgemeines
        8.5.2 Technische Schutzmassnahmen
        8.5.3 Persönliche Schutzausrüstungen
   8.6 Betriebsanweisungen
   8.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
9 Hände- und Hautdesinfektion
   9.1 Definition/Anwendungsbereich
   9.2 Fachliche Eignung
   9.3 Gesundheitsgefährdungen
        9.3.1 Desinfektionsmittel
        9.3.2 Brand-/Explosionsgefahren
   9.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
   9.5 Massnahmen
        9.5.1 Allgemeines
        9.5.2 Ersatzverfahren
        9.5.3 Hautschutz
        9.5.4 Technische Schutzmassnahmen
        9.5.5 Organisatorische Schutzmassnahmen
        9.5.6 Persönliche Schutzausrüstungen
   9.6 Betriebsanweisung/Unterweisung
   9.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
10 Desinfektionsarbeiten in der Veterinärmedizin
   10.1 Definition/Anwendungsbereich
   10.2 Fachliche Eignung
   10.3 Gesundheitsgefährdungen
        10.3.1 Desinfektion mit Flüssigkeitsstrahlern
        10.3.2 Desinfektion von Streumaterialien,Dung
               und Futterresten
        10.3.3 Desinfektion von Schuhen und Stiefeln
   10.4 Exposition in der Luft am Arbeitsplatz
   10.5 Massnahmen
        10.5.1 Allgemeines
        10.5.2 Technische Massnahmen
        10.5.3 Organisatorische Massnahmen
        10.5.4 Persönliche Schutzausrüstungen
   10.6 Betriebsanweisungen
   10.7 Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Anhang 1: Gliederung eines Hygieneplanes
Anhang 2: Gliederung eines Desinfektionsplanes
Anhang 3: Checkliste zur Gefährdungsermittlung an
          Desinfektionsplätzen
Anhang 4: Sicherheitstechnisch relevante Daten ausgewählter
Desinfektionsmittelwirkstoffe
Anhang 5: Vorschriften und Regeln

Diese Regeln finden Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst. Diese Regeln dienen zur Erläuterung der notwendigen Massnahmen zum Arbeitsschutz bei Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst aufgrund folgender Unfallverhütungs- und anderer Rechtsvorschriften: UVV 'Allgemeine Vorschriften' (GUV 0.1), insbesondere kapitel 2 'Allgemeine Anforderungen', kapitel 44 'Massnahmen zur Verhinderung von Explosionen', kapitel 45 'Gesundheitsgefahren', UVV 'Gesundheitsdienst' (GUV 8.1), insbesondere kapitel 2 'Beschäftigungsvoraussetzungen ' kapitel 7 'Schutzkleidung' kapitel 9 'Hygieneplan' kapitel 17 'Arzneimittel und Hilfsstoffe der Medizin', UVV 'Arbeitsmedizinische Vorsorge' (GUV 0.6), insbesondere kapitel 3 'Allgemeine Regelungen' Gefahrstoffverordnung, sowie deren Umgangsbestimmungen, insbesondere TRGS 525 'Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung ', TRGS 555 'Betriebsanweisung und Unterweisung nach kapitel 20 GefStoffV'. Diese Regeln konkretisieren insbesondere die Arbeitsschutzmassnahmen bei den in Anhang 1 Nr.1 bis 5 genannten Desinfektionsverfahren. Diese Regeln finden auch Anwendung auf Desinfektionsarbeiten in anderen Bereichen, bei denen Gesundheitsgefährdungen wie im Gesundheitsdienst auftreten, z.B.: - Krankentransporte, - Bestattungsunternehmen. Diese Regeln finden keine Anwendung auf Desinfektionsarbeiten im Rahmen der gewerblichen Produktion oder von Dienstleistungen ausserhalb des Gesundheits- wesens, z.B.: - Nahrungs- und Arzneimittelproduktion, - Kosmetik- und Friseurhandwerk, - nichtmedizinische Fusspflege, - Tierhaltung.

DocumentType
Standard
PublisherName
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Superseded
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