GUV 0-3 : 1997
Superseded
A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.
12-01-2013
01-10-2002
I Geltungsbereich
1 Geltungsbereich
II Pflichten des Unternehmers
2 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
3 Meldeeinrichtungen und -massnahmen
4 Sanitätsräume
5 Erste-Hilfe-Material
6 Zahl der Ersthelfer
7 Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung
8 Anerkannte Stellen
9 Betriebssanitäter
10 Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
11 Unterweisung
12 Kennzeichnung
13 Arbeitsunterbrechung
14 Ärztliche Versorgung
15 Rettungstransport
16 Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen
III Pflichten der Versicherten
17 Allgemeine Pflichten der Versicherten
18 Arbeitsunterbrechung
19 Ersthelfer
20 Meldepflicht
IV Ordnungswidrigkeiten
21 Ordnungswidrigkeiten
V Inkrafttreten
22 Inkrafttreten
Anlage zu kapitel 8:
Voraussetzungen der Anerkennung als Stelle für die
Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erste Hilfe und das Verhalten bei Unfällen. Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für den Personenkreis nach kapitel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und für die Personen, die in den in diesen Vorschriften genannten Einrichtungen ehrenamtlich tätig sind. Zu kapitel 1 Abs. 2: Für den Personenkreis nach kapitel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 8 SGB VII (Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten) treffen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand besondere Regelungen. Daneben gelten für den Bereich der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung die einschlägigen Regelungen der Bundesländer. Zu kapitel 1: Erste Hilfe kommt in Betracht bei Arbeitsunfällen im Betrieb, auf Baustellen, bei Montagearbeiten und bei Dienstfahrten, aber auch bei akuten Gesundheitsstörungen.
| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Superseded
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