GUV 19.16 : 2000
Superseded
A superseded Standard is one, which is fully replaced by another Standard, which is a new edition of the same Standard.
REGELN FUER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEIM UMGANG MIT GEFAHRSTOFFEN IM UNTERRICHT
12-01-2013
01-10-2002
Vorbemerkung
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Pflichten des Schulleiters und der Lehrer
3.1 Allgemeine Schutzpflicht
3.2 Ermittlungspflicht
4 Überwachungspflicht
5 Rangfolge der Schutzmassnahmen
6 Allgemeine Betriebsbestimmungen für den Unterricht
6.1 Betriebsanweisung und Unterweisung
6.2 Hygienische Massnahmen
6.3 Kennzeichnung, Aufbewahrung und Lagerung
6.4 Allgemeine Verwendungs- und Expositionsverbote
für Lehrer, Schüler und sonstige Beschäftigte
6.5 Umgangsbeschränkungen für Schüler
6.6 Besondere Vorschriften für gebärfähige Frauen,
werdende oder stillende Mütter
6.7 Vorsorgeuntersuchungen
7 Druckgasflaschen und Gasanlagen
8 Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und
Zubereitungen
9 Persönliche Schutzausrüstung
9.1 Handschutz
9.2 Augenschutz
10 Entsorgung
11 Erste Hilfe
12 Zeitpunkt der Anwendung
Anhang 1: Gefahrstoffliste
Anhang 2: Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge
Anhang 3: Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen
Anhang 4: Musterbetriebsanweisungen
Anhang 5: Herstellungs- und Verwendungsverbote nach
Kapitel 15 und Anhang IV GefStoffV
Anhang 6: Verordnung zum Schutze der Mütter am
Arbeitsplatz
Anhang 7: Literaturangaben
Anhang 8: Stichwortverzeichnis
Diese Regeln finden Anwendung beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht an allgemein bildenden Schulen einschliesslich der gymnasialen Oberstufe sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen im dualen System. Diese Regeln gelten nicht für Schulen in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe sowie vergleichbarer Berufsausbildungsgänge (z.B. Umwelttechniker). Weiterhin gelten diese Regeln nicht für Universitäts- und andere Hochschuleinrichtungen.
| DocumentType |
Standard
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| PublisherName |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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| Status |
Superseded
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